Vermögensweitergabe

Vermögensweitergabe


Fonds-Policen gegen Einmalbeitrag sind die beste Möglichkeit, Vermögenswerte steuerlich zu optimieren und gleichzeitig gezielt zu strukturieren – hinsichtlich Heirat, Partnerschaft, Kinder, Enkel, Verwandte, Schenkung, Scheidung, Streit innerhalb der Familie, uneheliche Kinder etc.


Durch eine freie Gestaltung der Bezugsrechte ist eine nahezu beliebige Verteilung und Weitergabe des Vermögens möglich – auch außerhalb des Testaments und der Erbmasse. Es können mehrere versicherte Personen und Begünstigte festgelegt werden. Die Police fällt im Todesfall nicht in den Nachlass (Vermeiden von Erbstreitigkeiten). Die Leistung wird selbst dann ausgezahlt, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird.


Je älter man wird, desto interessanter und attraktiver wird diese Form der Kapitalanlage. Bereits mit einer Anlagesumme von 100.000 Euro können Sie ganz diskret rechtssichere und steueroptimierte Strukturen schaffen, wie dies sonst nur über Stiftungen möglich ist. 

Damit Ihr Kapital in einer Police auch sicher und geschützt ist, sollten Sie nur solche auswählen, die nicht dem Verlustrisiko des § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) in Deutschland ausgesetzt sind.


Wollen Sie nähere Informationen, Tipps oder auch von unserem Knowhow profitieren? Rufen Sie an – 0365 22785042


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